PM vom 22. Juli 2022 zur Diskussion von Ersatzfreiheitsstrafen

                          

 

 

                         Unaufrichtigkeit beschädigt Wahrheit

 

 

Schon seit Monaten wird öffentlich die Vollstreckung sogenannter Ersatzfreiheitsstrafen diskutiert und nunmehr vom Bundesjustizminister erkennbar aus Kostengründen gar vorgeschlagen, bei fehlender Zahlung der Verurteilten die Anzahl der von Gerichten rechtskräftig verhängten Tagessätze ersatzweise nur noch zur Hälfte zu vollstrecken. Rechtsstaatlichkeit darf wirtschaftlichen Erwägungen nicht weichen.
Entsprechendes gilt für die Wahrheit: sie nämlich darf politischer Agitation nicht zum Opfer fallen! So aber hält es die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (LINKE), wenn sie gegenüber der dpa behauptet: „In der Praxis müssen wir feststellen, dass diejenigen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen oder abarbeiten können und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, psychisch oder suchterkrankt sind.“ Auf welcher tatsächlichen Grundlage diese Behauptung fußt, bleibt offen. Sind all diese Gefangenen befragt worden? Liegen zu allen entsprechende Gutachten vor? Sind bei ihnen entsprechende Feststellungen im Urteil oder Strafbefehl getroffen worden? Gab es Gnadenanträge oder Untersuchungen zur Haftfähigkeit? Ist geprüft worden, wie viele dieser Gefangenen sich um „Arbeit statt Strafe“ oder Ratenzahlungen bemüht haben? Hat irgendjemand geprüft, wie viele von ihnen vorbestraft oder schlicht zahlungsunwillig waren? All diese Fragen lässt die Senatorin unbeantwortet. Doch wenigstens am Ende offenbarte sie dpa ihr wahres Anliegen: „Wer wirklich etwas ändern will, muss das Fahren ohne Fahrschein –zumindest wenn es um ein Fehlverhalten bei Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs geht – komplett entkriminalisieren“. Das sehen nicht nur wir, sondern vor allem die zahlenden Fahrgäste gänzlich anders.

PM vom 10. August 2020 zu Ereignissen bei der Berliner Staatsanwaltschaft

                  Berliner Staatsanwaltschaft und Justiz erschüttert


Die Berliner Staatsanwaltschaft und insbesondere zwei ihrer Kollegen sind durch unhaltbare Vorgänge in den Verdacht allein der Besorgnis der Befangenheit gebracht worden, politisch rechts motivierte Delikte nicht unvoreingenommen verfolgt zu haben und deshalb in andere Bereiche der Staatsanwaltschaft umgesetzt worden zu sein. Zudem sind die weiteren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übertragen worden.
Wie  zu erwarten haben nicht nur die Verletzten der Neuköllner Anschlagsserie ihre Bedenken an der Arbeit der Strafverfolger bestätigt gesehen, sondern zahllose Menschen und verschiedene Medien den Verdacht bekundet, dass Teile auch der Berliner Staatsanwaltschaft von rechten Netzwerken durchzogen sind, die die Verfolgung rechter Delikte bewusst behindern. Und mindestens genauso schwer wiegt die so präzise Beschreibung der beiden umgesetzten Kollegen, dass diese sowohl vom gesamten Kollegium als auch der Öffentlichkeit erkannt und in Teilen der Medien der betroffene Oberstaatsanwalt sogar mit vollem Namen benannt wird. Der dienstliche wie vor allem menschliche Schaden liegt auf der Hand!
Was aber ist zuvor geschehen? Ungeachtet der Frage, ob vorliegend die Veröffentlichung von Einzelheiten aus einem Ermittlungsverfahren rechtmäßig oder sinnvoll war, kann danach nur festgestellt werden, dass zwei dem politisch rechten Spektrum zugeordnete Beschuldigte sich in einer überwachten Kommunikation über die politische Einstellung des Oberstaatsanwaltes austauschen, der einen von beiden in einem anderen Ermittlungsverfahren als Zeuge vernommen hat. Zwischen den beiden Beschuldigten wird danach klargestellt, dass der Oberstaatsanwalt sich dahingehend nicht geäußert hat, sondern einer der beiden Beschuldigten für sich diese Einschätzung gewonnen haben will. Kann und darf allein das Grundlage für derartige dienstliche Konsequenzen sein? Die Antwort ist eindeutig: nein!
Denn derartige Folgen legten es in die Hand von Beschuldigten oder ihnen nahestehender Personen, sich in Kommunikationen entsprechend zu äußern und bei – möglicherweise sogar angenommenem oder erhofftem – Bekanntwerden für dienstliche Folgen oder gar Umsetzungen von Personal zu sorgen! Deshalb sind Vorgesetzte selbstverständlich gehalten, derartige Behauptungen bestmöglich auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und erst anschließend gegebenenfalls erforderliche Konsequenzen zu ziehen. Dass die Generalstaatsanwaltschaft als der Staatsanwaltschaft vorgesetzte Behörde Verfahren an sich ziehen darf liegt ebenso auf der Hand wie die Befugnis, Personal aus sachlichen Gründen zu verwenden und erforderlichenfalls umzusetzen. Und ebenso selbstverständlich dürfen im Wege der Dienstaufsicht Verfahren auf Beanstandungen geprüft werden. Dem Vernehmen nach sollen die Ermittlungen zum einen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung schon seit längerem berichtet worden sein und zum anderen sollen die Akten der Generalstaatsanwaltschaft bereits in der Vergangenheit vorgelegen haben. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfange dabei Anlass zu Beanstandungen bestand, ist uns nicht bekannt. Die veröffentlichten Gründe hingegen tragen jedenfalls weder die Umsetzungen noch die Übernahme der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft.
Wie bekannt geworden ist, wollte die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft die betreffenden Ermittlungen durch andere Kolleginnen und Kollegen der hiesigen Behörde führen lassen und die beiden Betroffenen fortan anderweitig verwenden. Eine Pressemitteilung war insbesondere zum Schutze der Betroffenen gerade nicht vorgesehen. Die Generalstaatsanwältin indes entschied sich für ihre Pressemitteilung über die Übernahme der Strafverfolgung durch ihre Behörde sowie die damit einhergehenden Umsetzungen der beiden Kollegen. Da nun allerdings nicht sämtliche gegen rechte Kreise von dem umgesetzten Kollegen in der Vergangenheit bearbeiteten Verfahren einer Überprüfung unterzogen werden sollen, sondern nur dieses eine, bleibt der in den Medien und der Öffentlichkeit bereits geäußerte Verdacht bestehen, dass der „böse Anschein“ genutzt worden ist, um aus politischen oder persönlichen Gründen unliebsame Beamte umzusetzen.
In der Konsequenz fällt auf die Leitung der Staatsanwaltschaft Berlin ein dunkler Schatten und treibt ihre Bediensteten die ernsthafte Sorge um, bei tatsächlichen oder vermeintlichen Bearbeitungsfehlern unversehens umgesetzt zu werden. Vor allem aber ist durch die behaupteten – gar als wissentlich dargestellten – Versäumnisse bei der Verfolgung rechtsmotivierter Straftaten sowie das beschriebene Vorgehen der Generalstaatsanwältin das Ansehen der Berliner Staatsanwaltschaft und Justiz nachhaltig erschüttert.

 

PM vom 16. Oktober 2015 zur Vorratsdatenspeicherung

Nach Jahren ausgiebiger Beratungen und Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag heute endlich die Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ende gut, alles gut? Mitnichten:
Denn weder den sicherheits- noch kriminalpolitischen Anforderungen ist in einem ausreichenden Maße Rechnung getragen worden, sodass die nunmehr geschaffene Rechtslage die Strafverfolgungsbehörden nicht in die Lage versetzen wird, eine effektive Kriminalitätsbekämpfung zu betreiben.
So verzichtet der Gesetzgeber auf die Speicherung sowohl der Internetzugriffe als auch der Mailverkehrsdaten. Das wird sich in einschlägigen Ermittlungsverfahren im Bereich der Schwer- und Schwerstkriminalität erheblich auswirken. Denn insbesondere der Zugriff auf bestimmte Internetseiten erweist sich für die Überführung Tatverdächtiger als zielführend. In Täterkreisen, die auf Hinweise zur Begehung von Straftaten – beispielsweise im Bereich des islamistischen oder sonstigen Terrorismus – auf Internetseiten zugreifen, wird fortan von den Strafverfolgungsbehörden unbehelligt gesurft werden können.
Doch auch im Bereich der zu speichernden Daten bleibt das Gesetz weit hinter den Vorgaben sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch der Europäischen Richter zurück. Diese haben entgegen der von interessierter Seite weitläufig aufgestellten Behauptung nämlich mitnichten entschieden, dass eine Vorratsdatenspeicherung als solche unzulässig oder verfassungswidrig ist oder die bis dahin gelten Fristen rechtswidrig wären, sondern haben die juristischen Maßstäbe gesetzt. Denen hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und zur Umsetzung verholfen, doch bei den Speicherfristen Vorgaben gemacht, die der kriminalistischen Wirklichkeit widersprechen. So sollen die Verbindungsdaten für 10, die Standortdaten hingegen gar nur für vier Wochen gespeichert bleiben. Dabei wird offenkundig außer Acht gelassen, dass der Rückgriff auf derartige Daten sich regelmäßig erst aus sonstigen Ermittlungen ergibt. Die Verbindungs- und Standortdaten sind nämlich nicht nur für Tatorte, sondern auch andere Örtlichkeiten entscheidend. Dies gilt umso mehr als die Feststellung dieser Daten auch zur Entlastung von Beschuldigten beizutragen geeignet ist. Und gerade in den erheblichen Ermittlungsumfang bereitenden Verfahren ergeben sich vielfach erst Wochen nach der Straftat oder aber ihrer Entdeckung Hinweise auf die Notwendigkeit, diese Daten zu erheben. Da liegt es auf der Hand, dass die legislativen Fristen zu kurz bemessen sind.
Die VBS hat sich jahrelang für eine geeignete Gesetzesregelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und eingesetzt, ohne im politischen Raum Gehör gefunden zu haben. Das jetzige Gesetz erweist sich als erkennbar ungeeignet und setzt Grenzen, die weder das Bundesverfassungsgericht noch die Europäischen Richter vorgegeben haben. Das Gesetz ist besser als nichts, aber nichts ist besser geworden.
 

PM vom 5. Mai 2015 zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

 

Bundesverfassungsgericht zur unangemessenen Besoldung

Die Vereinigung Berliner Staatsanwälte sieht sich durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der  Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bestätigt.
Die Vereinigung hatte - ebenso wie andere berufsständische Organisationen - seit vielen Jahren für eine amtsangemessene Besoldung ihrer mehr als 150 Mitglieder sowie ihrer Berufskolleginnen und -kollegen gestritten und dabei Musterverfahren initiiert sowie unterstützt. Nachdem die Berliner Staatsanwälte das Schlusslicht der bundesweiten Besoldung übernahmen und zugleich auf den hintersten Plätzen im europäischen Vergleich angekommen waren, war für viele Kolleginnen und Kollegen das Maß voll.
Die VBS geht davon aus, dass der Berliner Landesgesetzgeber nun unverzüglich die Vorgaben des Verfassungsgerichts umsetzt. Zugleich müssen die Nachzahlungsansprüche derjenigen befriedigt werden, die seit etlichen Jahren mit ihren Widersprüchen den Dienstherrn immer wieder auf die fehlerhafte Besoldung hingewiesen hatten, aber bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes "vertröstet" worden sind. Diese liegt nunmehr vor; jetzt gilt es zu handeln!

PM vom 14. Februar 2012 zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung


Mit großem Interesse hat die VBS die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung zur Kenntnis genommen und fühlt sich in ihrer seit Jahren erhobenen Forderung nach angemessener Bezahlung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Berlin bestätigt, die - ebenso wie bei der Richterschaft -  deutlich unter den Einkommen der Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern liegt.
Das Verfassungsgericht stellt klar, dass  die Bezüge u.a. an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sowie des allgemeinen Lebensstandards auszurichten sind.
Zudem bestimmt sich nach dieser Entscheidung die Amtsangemessenheit der  Besoldung auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichhbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden.
Da die Einkommen der Berliner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht nur hinter der Besoldung ihrer Kolleginnen und Kollegen im sonstigen Bundesgebiet, sondern vor allem den Einkommen für vergleichbare Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erheblich zurück bleiben, haben von der VBS unterstützt schon vor Jahren mehr als einhundert Kolleginnen und Kollegen Widersprüche gegen ihre Besoldung eingelegt  und Musterklagen erhoben. Selbst die vom Senat angekündigten Besoldungserhöhungen sind nicht geeignet, die gestiegenen und steigenden Lebenshaltungskosten oder Abstände zu den Einkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes auszugleichen.

Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung geht die VBS davon aus, dass sich der Senat von Berlin seiner Verantwortung für die einen verantwortungsvollen gesellschaftlichen Beitrag erbringenden Staatsanwältinnen sowie Staatsanwälte bewusst ist und zügig noch vor der Entscheidung über die anhängigen Klagen im Dialog mit den berufsständischen Vereinigungen  für eine angemessene Besoldung Sorge tragen wird.







Pressemitteilung vom 23. März 2012 zur Vorratsdatenspeicherung

 

Die zuständige EU-Kommissarin hat nunmehr die Bundesregierung ultimativ zur Herstellung normkonformer Zustände, nämlich zur verbindlich vorgeschriebenen Implementierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in das nationale Recht, aufgefordert. Doch auch die jüngsten blutigen Taten in Frankreich belegen eindrucksvoll, dass Handlungsbedarf besteht, will man sich nicht im Nachhinein dem Vorwurf aussetzen, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung vergleichbarer schrecklicher Taten nicht ergriffen zu haben. Nach derzeitigem Erkenntnisstand erfolgte die Identifizierung des Terrorverdächtigen und die Verhinderung weiterer Taten auch durch Kommunikationsspuren im Internet, die einige Wochen zurücklagen. Vergleichbare Ermittlungen wären nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nicht möglich, sodass die Suche nach Komplizen und Hinterleuten an rechtliche Grenzen stieße.

Genau derartige Szenarien waren es aber, die Anlass zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung gaben, wobei derzeit aus politischen Erwägungen die nach EU-Recht zwingend gebotene Transformation in nationales Recht verhindert wird. Den Weg dafür hatte das BVerfG in seiner Entscheidung vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08) aufgezeigt und dabei nicht das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ der alten Regelung beanstandet.

 

Es lohnt sich allerdings auch, über Terrortaten hinausgehend die derzeitige Rechtslage zu hinterfragen:

Zurzeit  müssen in Deutschland  Kinderpornographieverfahren oftmals eingestellt werden, weil der zentrale Ermittlungsansatz, nämlich die Vorratsdaten der Beteiligten, fehlt.

Sogenannte Enkeltrickverfahren, in denen gezielt hoch betagte Menschen um ihre Ersparnisse gebracht werden, werden flächendeckend im Hinblick auf fehlende Daten beendet.

Selbst bei Tötungsdelikten ist es den Strafverfolgungsbehörden selbst im Verdachtsfalle nicht möglich, auf länger zurück liegende Verbindungsdaten zurückzugreifen, um  so tat- und personenrelevante Daten auswerten zu können.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass diese Kommunikationsdaten umgekehrt auch zur Entlastung Tatverdächtiger beitragen können.

 

Aus Sicht der VBS ist der Umstand, dass der Gesetzgeber die Verfolgung von Straftaten erschwert und im Einzelfall gar faktisch verhindert, indem er sich selbst normwidrig verhält, nicht hinnehmbar und zudem geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit der Rechtsordnung und des staatlichen Strafverfolgungsanspruches nachhaltig zu erschüttern.

Ein weiteres Aufschieben in der Hoffnung auf eine europaweite eine Neuregelung, ist sowohl durch das eindeutige Ultimatum der EU-Kommission als auch durch die aktuellen Ereignisse jegliche Grundlage entzogen.

Die aktuellen Ereignisse belegen aus Sicht der Vereinigung Berliner Staatsanwälte e.V. eindringlich, dass die Risiken eines weiteren Zuwartens bei der Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Rücken der Sicherheitsinteressen der Bevölkerung ausgetragen würden.

 

Die VBS fordert daher die Verantwortlichen auf, nunmehr unverzüglich zu handeln.

 

 

Weitere Pressemitteilung vom 1. Juni 2012 zur Vorratsdatenspeicherung und möglichen Strafzahlungen

Strafzahlungen ? Deutschland kann sich Untätigkeit nicht leisten !


Bereits in unserer Pressemitteilung vom 23. März 2012 (nachzulesen auf unserer Homepage) hatte sich die VBS zur Untätigkeit des deutschen Gesetzgebers in Sachen
Vorratsdatenspeicherung geäußert. Mehr als zwei Monate später müssen wir feststellen, dass sich daran nichts geändert hat. Einzig die EU-Kommission hat ihre Ankündigung wahrgemacht und nunmehr Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, die gegebenenfalls Strafzahlungen in Höhe von mehr als 315.000,-- Euro pro Tag (!) nach sich ziehen kann. Dass dies seitens der Regierenden mit Gelassenheit zur Kenntnis genommen wird (Äußerung eines Sprechers des Bundesministerium für Justiz: „Es ist kein überraschender Schritt.“), ruft bei
uns mehr als nur Verwunderung hervor.

Weder finanziell noch in der Sache kann sich Deutschland diese Untätigkeit leisten! Allein die Tatsache, dass hier bislang noch keine Taten begangen wurden, deren Aufklärung ohne Vorratsdaten gar nicht oder nur erschwert möglich war, darf die Verantwortlichen nicht in Sicherheit wiegen!

Schwerste Straftaten – wie etwa solche aus dem Verfahrenskomplex NSU – sind jederzeit denkbar.Indes wäre es nach derzeit geltendem (deutschen) Recht nicht möglich, in
entsprechenden Ermittlungsverfahren - selbst bei Vorliegen einer richterlichen Entscheidung-  zurückliegende Telekommunikationsdaten festzustellen, die Rückschlüsse auf Verbindungen von Tatverdächtigen untereinander oder zu Dritten, Aufenthalte an Tat- oder sonst erheblichen Ereignisorten u.v.m. zulassen.

 

Dass ein solches Szenario nicht Wirklichkeit wird, gilt es zu verhindern!

 

 

Die Berliner Morgenpost hat sich in ihrer Ausgabe vom 8. Juli 2012 dieses Themas angenommen (siehe  Medienecho).

Pressemitteilung vom 25. September 2012 zum Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten zum Thema Funkzellenabfragen:

Datenschutzbeauftragter schießt über's Ziel hinaus

Wie schon so oft zuvor meldet sich auch in diesem Jahr der Berliner Datenschutzbeauftragte zu Fragen der Telekommunikationsüberwachung zu Worte und beanstandet den Einsatz sogenannter Funkzellenabfragen durch die Staatsanwaltschaft Berlin. Anders als er hält sich unser Berufsstand für fehlbar und deshalb einzelne Unzulänglichkeiten und Versäumnisse für möglich; indes verwahren wir uns entschieden gegen den erweckten und von den Medien sowie Interessenvertretern dankbar aufgenommenen Vorwurf schlampigen Umganges mit dem Gesetz!
Nach § 24 des Berliner Datenschutzgesetzes kontrolliert der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen. Hier aber erhebt er sich als höchste Instanz nicht nur über die Staatsanwaltschaft, sondern auch Gerichte. Denn es bleibt in der Berichterstattung unerwähnt, dass die Anordnung der Funkzellenabfragen von Ermittlungsrichterinnen und -richtern getroffen werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen umfänglich und eingehend prüfen. In diesem Zusammenhang befremdet es daher, wenn der Datenschutzbeauftragte sich über deren Würdigung hinwegsetzt und erklärt, in einigen Fällen habe "keine besonders schwere Straftat" vorgelegen. Denn offenbar wird verkannt, dass für die Anordnung nach § 100 g StPO eine Straftat von im Einzelfall erheblicher Bedeutung, d.h. bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch aus der mittleren Kriminalität ausreicht.
Zudem trifft die Behauptung, die Funkzellenabfrage werde als Routine-Instrument eingesetzt, schlicht nicht zu. Entsprechendes gilt für die Darstellung, der Gesetzgeber habe die Anordnung als letzte Möglichkeit eines Ermittlungsverfahrens vorgesehen; denn der Blick ins Gesetz erhellt, dass es ausreicht, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise wenigstens "wesentlich erschwert wäre".
Die Dringlichkeit einer Funkzellenabfrage ließe sich indes in Einzelfällen verringern, wenn endlich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt würde, wie es die die VBS bereits mehrfach gefordert hat (siehe dazu die Beiträge auf unserer Homepage).

Schließlich bedarf es der Richtigstellung, wenn vom Innenexperten der Grünen anlässlich des Berichtes des Datenschutzbeauftragten die Funkzellenabfrage grundsätzlich in Frage gestellt und gar behauptet wird, sie habe "sich als untauglich erwiesen". Nur wenn man die Augen vor der Wirklichkeit verschließt, vermag man die Erfolge nicht zu erkennen. Beispielhaft seien nur die Tötungsdelikte zum Nachteil des Friedhelm Sodenkamp auf der Fischerinsel sowie in die diesem Jahr zum Nachteil der jungen Pferdewirtin in Lübars erwähnt, bei deren Aufklärung und zur Überführung die erhobenen Verbindungsdaten wesentlich waren.

Die Funkzellenabfrage ist und bleibt ein unverzichtbares Mittel zur Aufklärung von erheblichen Straftaten.



Pressemitteilung zum Interview des Berliner Datenschutzbeauftragten in der Berliner Morgenpost vom 8. Oktober 2012

Rundumschlag des Berliner Datenschutzbeauftragten gegen Richter und Staatsanwälte

Zum wiederholten Male innerhalb kürzester Zeit hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin die Gelegenheit von der BERLINER MORGENPOST erhalten, im Zusammenhang mit sogenannten Funkzellenabfragen gleichermaßen schwer wiegende wie falsche Vorwürfe gegen die Berliner Staatsanwaltschaft zu erheben.
Wenngleich wir hierzu schon kürzlich in einer Pressemittelung  Stellung genommen hatten, können die neuerlichen Äußerungen im Interview vom 8. Oktober 2012 nicht unerwidert bleiben, die sich in unverantwortlicher Weise nicht nur gegen die Staatsanwaltschaft, sondern nunmehr auch Richterinnen und Richter wenden.
Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, "die Verhältnismäßigkeit der von der Polizei beantragten Maßnahmen häufig gar nicht zu prüfen"! Unsere Kolleginnen und Kollegen nehmen ihren gesetzlichen Auftrag jederzeit ernst und prüfen verantwortungsbewusst jede einzelne polizeilich angeregte Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit und selbstverständlich auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit.
Schließlich versteigt sich der Datenschutzbeauftragte in dem Interview zu der Behauptung, "Richter entscheiden sehr häufig ohne nähere Begründung und geben dem die Zustimmung, was die Staatsanwaltschaft ihnen vorlegt". Ungeachtet dieser Respektlosigkeit gegenüber der dritten Gewalt widerspricht  sie schlicht der Wirklichkeit. Denn die in Berlin tätigen Ermittlungsrichterinnen und -richter winken mitnichten entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft durch, sondern setzen sich mit ihnen - ihrem gesetzlichen Rollenverständnis entsprechend - stets angemessen kritisch auseinander.
Dem Datenschutzbeauftragten hätte es gut zu Gesicht gestanden, sich nicht nur durch stichprobenartige Auswertung von Akten, sondern Nachfragen bei Fachleuten die für öffentliche Äußerungen erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen, bevor er ganze Berufsstände diskreditiert.

Pressemitteilung vom 19. April 2013 zum Personalabbau (Wortlaut):

 

Der Senat und allen voran der Finanzsenator ist offenbar bereit, die Strafverfolgung in den nächsten Jahren in weiten Teilen aufzugeben. Denn ungeachtet der am 15. April 2013 vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2012 beabsichtigt die Berliner Regierung, bis 2016 mehr als 30 % der Stellen in den sogenannten Folgediensten der Staatsanwaltschaft Berlin (Geschäftsstellen- und Kanzleikräfte sowie Wachtmeister) abzubauen. Angesichts des Umstandes, dass die Zahl der Straftaten wie schon im Jahr zuvor 2012 nochmals angestiegen ist, werden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihrer gesetzlichen Aufgabe bei diesem Personalabbau, der auch vor ihnen nicht Halt macht, nicht mehr gerecht werden. Dabei beschränkt sich der Anstieg nicht etwa auf Bagatelldelikte. Vielmehr weist die Statistik teils deutliche Zunahmen bei Tötungs-, Rohheits-, Widerstands- und Rauschgiftdelikten sowie Wohnungseinbrüchen und der Internetkriminalität auf.

Die nunmehr vorgelegten Zahlen der Kriminalstatistik widerlegen die fortwährende Behauptung, die Eingangszahlen bei der Staatsanwaltschaft seien „dramatisch“ zurückgegangen und Personaleinsparungen deshalb unvermeidbar. Die am 2. Januar 2012 eingeführte neue Software und Informationstechnik wird weiterhin erkennbar nicht annähernd den Ansprüchen der Praxis gerecht und ist weit davon entfernt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit spürbar zu erleichtern.

Sollten sich die Verantwortungsträger dem Spardiktat des Finanzsenators unterwerfen, trägt der Senat die Verantwortung für die  längere Erledigungsdauer von Verfahren, die zwangsläufigen Einschränkungen von Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – die gewohnt hohe Qualität der staatsanwaltschaftlichen Arbeit wird nicht aufrecht zu erhalten sein und der Anspruch der Bevölkerung auf eine funktionierende Strafverfolgung in Berlin der Vergangenheit angehören.

Der Innensenator hat den neuerlichen Anstieg in der Polizeilichen Kriminalstatistik zum Anlass genommen, sich in den Haushaltsberatungen für 150 zusätzliche Polizisten einsetzen zu wollen.

„Eine Bevölkerung, die wächst, und eine Polizei, die schrumpft, muss zu Verwerfungen führen.“ Das hat zutreffend für seinen Bereich der Innensenator festgestellt. Sein Kollege aus dem Justizressort hüllt sich bislang in Schweigen.

Das gilt auch für die Frage der Besoldung: die Kolleginnen und Kollegen in Berlin verdienen bundesweit am wenigsten! Dass die Arbeitsleistungen, Anforderungen oder Belastungen in Berlin gegenüber Staatsanwaltschaften im übrigen Bundesgebiet unterdurchschnittlich wären, wird nicht behauptet – dann aber können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch eine angemessene Besoldung und nicht nur wohlklingende Sonntagsreden erwarten.

Wir reden Klartext und  fordern eine schnellstmögliche Abkehr von den katastrophalen Sparvorhaben, eine angemessene Ausstattung sowie Besoldung bei der Staatsanwaltschaft, um unserer Aufgabe auch zukünftig gerecht werden zu können.

 

Zu den Reaktionen siehe Medienecho

 


Pressemitteilung vom 7. Oktober 2013 zum "Cyber-Staatsanwalt" (Wortlaut):

Genugtuung und Skepsis halten sich die Waage
 
Mit Genugtuung hat die Vereinigung Berliner Staatsanwälte die  in der heutigen Ausgabe der „Berliner Morgenpost“ verbreitete Ankündigung aus den Reihen der Koalitionäre im Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen, fünf neue Stellen für sogenannte  „Cyber- Staatsanwälte“ bei der Staatsanwaltschaft  Berlin zu schaffen. Wenngleich sich die Meldung nicht ausdrücklich dazu verhält, gehen wir davon aus, dass es sich um neue Planstellen und  nicht nur interne Umsetzungen handelt.  Damit würde eine der Forderungen erfüllt, die die VBS zum Amtsantritt des Senats formuliert hatte, um die Staatsanwaltschaft  funktions- und zukunftsfähig zu halten. Auch die Tatsache, dass Mittel zur Verbesserung der IT-Struktur der Behörde zur Verfügung gestellt werden, erweist sich als ein Schritt in die richtige Richtung.
 
Äußerst irritierend ist allerdings der in der Medienberichterstattung vermittelte Eindruck, es bedürfe besonderer Anstrengungen, um gerade ältere Kolleginnen und Kollegen von der Notwendigkeit des Einsatzes von IT-Technik zu überzeugen. Denn bislang war es so, dass die Belegschaft aus allen Altersklassen beständig den effektiven Einsatz moderner technischer Hilfsmittel angemahnt hat. 
 
Nicht hinnehmbar ist schließlich der Umstand, dass der Senat bislang offenbar weiter an seiner Planung festhält, 772 Stellen im Bereich der nachgeordneten Dienste der Justiz einzusparen, was nach unserem unveränderten Kenntnisstand bei den Strafverfolgungsbehörden zum Verlust von 194,2 Stellen führen soll. Es ist vorhersehbar, dass dadurch die Arbeit in Teilbereichen gänzlich zum Erliegen kommen würde. 
 
Gerade weil nicht nur die VBS und andere berufsständische Organisationen, sondern Mitarbeiter aus allen Bereichen freiwillig an den Projekten zur Justizreform teilgenommen und die Arbeitsabläufe durchaus selbstkritisch hinterfragt haben, ist für uns absehbar, dass keine noch so gute technische Infrastruktur derartige Personalverluste ausgleichen kann.
 
Die VBS kann und wird nicht schweigend hinnehmen, wenn zur Erreichung eines Symbolwertes (100.000 Beamte), Belange der öffentlichen Sicherheit preisgegeben werden, zumal durch die Altersstruktur der Bediensteten davon ausgegangen werden kann, dass kurze Zeit später mit immensem Aufwand neues Personal eingestellt und ausgebildet werden müsste.
 
Wir werden deshalb die weitere Entwicklung des Projektes aufmerksam und kritisch verfolgen.

Pressemitteilung vom 12. Dezember 2013 zu Neueinstellungen bei der Staatsanwaltschaft Berlin

Mit großer Genugtuung hat die Vereinigung Berliner Staatsanwälte e.V. die mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 verbundene deutliche personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft Berlin aufgenommen.

 

Die VBS hatte in der Vergangenheit immer wieder mit deutlichen Worten ein stärkeres Engagement der Politik für die Personalausstattung der Strafverfolgungsbehörden angemahnt, die wesentliche Voraussetzung für die funktionsfähige Strafverfolgung im Dienste der Sicherheitsinteressen der Berliner Bevölkerung ist. Deshalb fällt es uns leicht, die unter der Federführung von Justizsenator Heilmann erreichten Verbesserungen positiv hervorzuheben. Klar ist aber auch, dass es sich nicht um das alleinige Verdienst des Senators handelt, sondern viele daran mitgewirkt haben, die Lage nach etlichen Jahren der Kürzungen und Streichungen wieder etwas zu verbessern. Insbesondere die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben durch ihren außerordentlichen hohen persönlichen Einsatz dazu beigetragen, dass trotz des erheblichen Personaldefizites die Dienstgeschäfte in den letzten Jahren keinen größeren Schaden genommen haben.

 

Über die geplanten Einzelmaßnahmen hinaus ist die Entscheidung der Abgeordneten vor allem aber ein ganz wichtiges Signal der Wertschätzung an die bei der Staatsanwaltschaft Berlin Beschäftigten insgesamt. Wir haben zudem die feste Erwartung, dass die beschlossenen Verstärkungen im Bereich der besonderen Projekte wie „Cyber-Crime“, Rockerkriminalität u.a. mittelbar auch den übrigen im Grenzbereich des noch Möglichen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zugute kommen. Denn gerade dort wird der wesentliche Grundstein für die Strafverfolgung in Berlin gelegt. Ohne die verlässliche Arbeit in diesen in den letzten Jahren stark vernachlässigten Abteilungen kann das Funktionieren der Staatsanwaltschaft insgesamt nicht gewährleistet werden. Die Herstellung einer gerechten Verteilung der Arbeitslast ist uns weiterhin ein ganz wesentliches Anliegen und wird von uns in den kommenden Monaten kritisch begleitet werden.

 

Zudem bleibt es erklärtes Ziel der VBS, auch in anderen Bereichen endlich die längst fälligen Verbesserungen zu erreichen. Namentlich gilt dies für die Besoldung, bei der Berlin weiterhin mit deutlichem Abstand Schlusslicht im Bundesvergleich ist. und die Praxisgebühr, die der Berliner Senat weiterhin von seinen Beamtinnen und Beamten erhebt, obwohl sie für gesetzliche Versicherte seit fast einem Jahr abgeschafft ist.